lohnsteuerhilfe-oberberg
Navigation  
  Home
  Lohnsteuerhilfevereine
  Beiträge
  Leistungen
  News:
  Downloads
  kostenloser Service
  Fachliches
  Linkliste
  Kontakt
  Gästebuch
  Impressum
  externe Links
News:

Krankheitskosten
Rebecca Stumm am 06.05.2011 um 10:21 (UTC)
 Der Bundesfinanzhof hat sich in verschiedenen Urteilen positiv zur Absetzbarkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art geäußert. Danach sind z. B. Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als Krankheitskosten abziehbar, wenn die Erkankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht. Aufwendung eines Ehepaars für eine heterologe künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Es ist nicht mehr zwingend, dass vor Beginn der Behandlung ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten oder Attest eingeholt wird. Zur Geltendmachung von Krankheitskosten kann ein Nachweis auch noch später geführt werden. Auch wenn die Abzugsmöglichkeiten der Kosten für Krankheit durch die Rechtsprechung verbessert wurden, bleibt es weiterhin dabei, dass die jeweilige Behandlung der Erkrankung durch Personen vorgenommen wird, die eine Zulassung zur Ausübung eines Heilkundeberufs haben. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Maßnahme nach den Richtlinien der Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer durchgeführt worden ist und es keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt.
 

Sozialleistungen-elektronische Übermittlung
Rebecca Stumm am 18.04.2011 um 09:49 (UTC)
 Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 22.02.2011 bekannt gegeben ,dass Lohnersatzleistungen ab 2011 elektronisch zu melden sind. Hier ein Auzug des Schreibens:

Nach § 32b Absatz 3 EStG haben die Träger der Sozialleistungen im Sinne des § 32b Absatz 1 Nummer 1 EStG die Daten über die im Kalenderjahr gewährten Leistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraums für jeden Empfänger bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung zu übermitteln, soweit die Leistungen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 EStG) auszuweisen sind; § 41b Absatz 2 EStG und § 22a Absatz 2 EStG gelten entsprechend.

Erstmalig für die im Kalenderjahr 2011 gewährten Leistungen die Mitteilung bis zum 28. Februar 2012 zu übermitteln sind.
Davon abweichend übermittelt die Bundesagentur für Arbeit (BA) die von ihr ausgezahlten Leistungen bereits erstmalig zum 28. Februar 2011 für die Kalenderjahre 2009 (Insolvenzgeld und Arbeitlosengeld) und 2010 (alle von der BA erbrachten Arten von Leistungen) im Rahmen eines vorgezogenen Verfahrensbeginns für diesen Leistungsträger (Pilotierung).

Der für die Übersendung der Mitteilung erforderliche amtlich vorgeschriebene Datensatz ist auf den Elsterinternetseiten (http://www.elster.de) nach erfolgter Regestrierung im Entwicklerbereich abrufbar.

Zur Weiterleitung der Mitteilung ist die Angabe des steuerlichen Identifikationsmerkmals (IdNr.) des Leistungsempfängers erforderlich. Für die erstmalige Übermittlung der Daten für 2011 kann von der Mitteilungspflichtigen ab 1. Oktober 2011 die IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragt werden (§ 52 Absatz 43a Satz 6 EStG). Für Leistungszeiträume ab 1. Januar 2012 hat der Leistungsempfänger den Sozialleistungs-trägern auf Aufforderung seine IdNr. mitzuteilen. Verläuft die Anfrage erfolglos, kann die IdNr. nach § 22a Absatz 2 EStG beim BZSt abgefragt werden. Dieses Verfahren steht ab 1. Januar 2012 zur Verfügung (BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2010, BTStBI I, Seite 1499).
 

Fahrten zwischen Arbeitszimmer und Arbeitsstätte
Rebecca Stumm am 18.04.2011 um 09:08 (UTC)
 Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 22.09.2010 entschieden, dass Fahrten zwischen Arbeitszimmer und Arbeitsstätte des Arbeitgebers keine Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten darstellen, die mit der Dienstreisepauschale abgesetzt werden können.

Es handelt sich hierbei um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die mit der Entfernungspauschale angesetzt werden können.
 

FG Münster: Kosten des Erststudiums sind keine Werbungskosten
Rebecca Stumm am 15.04.2011 um 10:55 (UTC)
 Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium oder eine erstmalige Ausbildung können grundsätzlich nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte jetzt das FG Münster.
 

Elster-Erklärung ohne Unterschrift kann als Antrag auf schlichte Änderung gelten
Rebecca Stumm am 15.04.2011 um 10:51 (UTC)
 Eine Steuererklärung, die per Elster ohne elektronische Signatur eingereicht wird, kann als Antrag auf schlichte Änderung gelten. Eine unterschriebene komprimierte Steuererklärung ist für die Wirksamkeit ebenfalls nicht notwendig. Dies entschied das FG Rheinland-Pfalz in einem Fall, in dem es um die Korrektur eines Schätzungsbescheides ging.
 

Nach der Scheidung: Schikane per Finanzamt nicht zulässig
Rebecca Stumm am 15.04.2011 um 10:45 (UTC)
 Steuergestaltungen mit dem ausschließlichen Zweck, den Ex-Partner nach einer Scheidung zu schädigen, sind nicht zulässig. Eine entsprechende Entscheidung veröffentlichte jetzt das FG Rheinland-Pfalz.
 

<- Zurück  1  2  3  4  5  6  7  8 ... 12Weiter -> 
 
   
Facebook Like-Button  
 
 
Aktuelles aus Steuern und Recht  
   
Ihr Weg zu uns!  
   
Rufen Sie kostenlos an!  
   
Finde uns auf Facebook  
 
 
Heute waren schon 25 Besucher (36 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden