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Rentenbesteuerung

Fachliches
 Rentenbesteuerung

5 Fragen - 5 Antworten

1. Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Rentner können wie Arbeitnehmer bestimmte Beträge von ihrem Einkommen abziehen. Das steuerfreie Existenzminimum liegt bei 7.834 € für Alleinstehende (15.668 € für Verheiratete). Hinzu kommen Werbungskosten, Sonderausgaben und Ausgaben für die Sozialversicherung. Die für eine Abgabe der Steuererklärung kritische Rentenhöhe liegt also bei ca. 19.000 € (Verheiratete 38.000 €). Vorausgesetzt, es liegen keine weiteren Einkünfte aus z.B. Vermietung oder Zinseinnahmen vor!

2. Muss ich automatisch Steuern zahlen, wenn ich eine Einkommensteuererklärung abgebe?
Nein. Die Pflicht zur Abgabe bedeutet noch lange nicht, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In vielen Fällen kommt es auch zu Erstattungen!

3. Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Als Rentner ist man 2005 erstmalig von der neuen Rentensteuer betroffen. Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2005 war der 31.05.2006.

4. Was passiert, wenn ich keine Erklärung abgebe, obwohl ich verpflichtet bin?
Wer als steuerpflichtiger Rentner versäumt, eine Erklärung abzugeben, riskiert Nachzahlungsforderungen. Je nach Höhe der Nachzahlung wird die Stelle für Bußgeld- und Steuerstrafsachen eingeschaltet.

5. Kann das Finanzamt rückwirkend eine Abgabe verlangen?
Ja! Wenn man bereits nach altem Recht Steuern hätte zahlen müssen, dann kann das Finanzamt rückwirkend für 10 Jahre die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verlangen.

 
   
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